Die Auslobung formuliert einen hohen architektonischen Anspruch an die Gebäudehülle. Diesem Anspruch wird dahingehend begegnet, dass die vom öffentlichen Raum sichtbaren Bereiche der Gebäudehülle des Hauptgebäudes als hochwertige helle Sichtklinkeroberflächen ausgebildet werden. Lange Bandfenster in geometrisch klarer Anordnung unterstützen die architektonisch intendierte Ausformulierung des Baukörpers als plastisches Volumen. Das gestalterische Prinzip setzt sich über alle Fassaden einheitlich fort, so dass das Gesamtvolumen des Polizeidienstgebäudes (mit Ausnahme der bewusst gewählten Zäsur am Haupteingang) als ungestörte architektonische Einheit wahrgenommen wird. Das Innenausbaukonzept unterscheidet im Wesentlichen zwischen öffentlich wirksamen, repräsentativen Bereichen (Foyer, Kantine, Magistrale Konferenzzentrum 1.OG,) und den Bürobereichen der Polizeibehörde. Innerhalb der Bürostruktur der einzelnen Raumgruppen und Nutzungseinheiten wird auf eine Hierarchisierung bewusst verzichtet. Auch Sonderbereiche wie Multifunktionsräume und Aufenthaltsräume erhalten im Wesentlichen denselben Standard wie die Regelbüros, sofern nicht anderslautenden Vorgaben formuliert wurden.